dob berufsbekleidung - Kübler Workwear

NORMEN 171 Bei der nachträglichen Veredelung von Schutzbekleidung, z. B. mit Logos, Emblemen, Stickereien oder Reflexstreifen, ist besondere Vorsicht geboten. Die Verwendung ungeeigneter Materialien kann die Schutzwirkung der Bekleidung herabsetzen oder sogar aufheben. Die Baumusterprüfung (Zertifizierung der PSA) der Bekleidung kann erlöschen. Alle Veränderungen und Accessoires müssen daher zwingend vor der Umsetzung bzw. Anbringung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzfunktionen geprüft werden. Diese darf bei PSA der Kategorie III ausschließlich durch den Hersteller erfolgen, da jegliche Veränderung am Baumuster beim Prüfinstitut, das die Baumusterprüfung ausgestellt hat, gemeldet werden muss. Dort wird die Veränderung geprüft und zur Baumusterprüfbescheinigung hinterlegt. Daraufhin kann der Hersteller eine Freigabe für die Veränderung erteilen bzw. diese durchführen. Für PSA der Kategorie II kann die Entscheidung, ob eine Veränderung durchgeführt werden darf – unter strenger Berücksichtigung der Normvorgaben im Hinblick auf die Schutzfunktionen – ohne das Prüfinstitut getroffen werden. NACHTRÄGLICHE VEREDELUNG VON SCHUTZBEKLEIDUNG UM KEIN RISIKO EINZUGEHEN, SOLLTE SCHUTZBEKLEIDUNG NUR VOM HERSTELLER VEREDELT WERDEN. Im Zweifelsfall muss der Design-Gedanke gegenüber dem Schutz und der Sicherheit des Trägers der Bekleidung zurückstehen. VEREDELUNG VON PSA DER KATEGORIE III VEREDELUNG VON PSA DER KATEGORIE II DIE NORMEN MÜSSEN MIT PIKTOGRAMM UND KLASSEN ANGEGEBEN WERDEN. Eine Baumusterprüfbescheinigung ist die Beurkundung mit detaillierten Prüfberichten zu einem zertifizierten Produkt. Man spricht auch von einem Zertifikat. Hier werden die Artikelbezeichnung, das eingesetzte Material und die Schutznormen vermerkt. Die Gültigkeit dieser Bescheinigung ist seit dem Jahr 2010 auf 5 Jahre begrenzt. Für das Wäscheetikett in PSA gibt es besondere Vorgaben. Auf diesem müssen nicht nur der Inverkehrbringer mit Adresse, die Artikelnummer des Produktes und die Zusammensetzung des Materials angegeben werden, sondern weitere zusätzliche Informationen bezüglich der Schutznormen: Der Hinweis „CE“ gibt an, dass es sich um ein zertifiziertes Bekleidungsteil handelt. Die 4-stellige Nummer, die im Falle von PSA der Kategorie III angehängt ist, ist die Nummer des zuständigen Prüfinstitutes. Ein „i“ weist darauf hin, dass dem Bekleidungsteil eine Informationsbroschüre mit wichtigen Hinweisen beiliegt. Die Größenangaben werden mit einer Figurine dargestellt. WAS IST EINE BAUMUSTERPRÜFBESCHEINIGUNG? DAS VERRÄT DIR DAS WÄSCHEETIKETT 1 2 3 4 5 6

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